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Leben in Deutschland > Liebe, Sexualität, Ehe

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Bild_JohnnyLai_CC BY 2,0

Welche besonderen Regeln gibt es in Deutschland rund um Liebe und Sexualität?
Was bedeutet das für mein Verhalten?

Deutschland ist ein sexuell sehr aufgeklärtes Land. Schon Kinder erhalten in der Schule Aufklärungsunterricht. Die sexuellen Vorlieben von Menschen sind akzeptiert, so lange niemand zu Schaden kommt oder sich belästigt fühlt. Sex zu praktizieren basiert auf dem Einverständnis aller Beteiligten. Auch Frauen können in Deutschland selbst darüber bestimmen, ob und mit wem sie Sex haben oder von wem sie berührt werden möchten oder nicht. Dieses Recht gilt gleichermaßen für deutsche Frauen als auch für ausländische Frauen. Sie sollten das Recht der sexuellen Selbstbestimmung unbedingt respektieren. Auch wenn die Kleidung einer Frau oder eines Mannes freizügig wirken mag, gibt das niemanden das Recht, einen anderen Menschen ohne seine Erlaubnis anzufassen. Sex in der Öffentlichkeit, Sex mit Minderjährigen sowie jeglicher sexueller Missbrauch oder Belästigung sind in Deutschland strafbar. Greifen Sie bitte ein oder alarmieren Sie die Polizei, wenn Sie Zeuge eines sexuellen Übergriffes werden.

Eine Eheschließung ist in Deutschland erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Ab 16. nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes und mit Erlaubnis der Eltern. In Deutschland darf man nur mit einer Person verheiratet sein – nicht mit mehreren. Wenn Sie jemand anderen heiraten möchten, müssen Sie ledig sein oder sich vor der erneuten Eheschließung scheiden lassen. Sowohl die Eheschließung, als auch die Ehescheidung wird von den sogenannten Standesämtern offiziell ausgeführt. Nur dann gilt die Ehe als anerkannt. Wenn Sie in Ihrem Heimatland schon mit einer Person verheiratet sind, dürfen Sie in Deutschland keine eine andere Person heiraten.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Deutschland anerkannt und eingetragene Lebenspartnerschaften genießen ähnliche Rechte wie die Ehe. Daher ist es verboten und strafbar Homosexuelle zu beleidigen oder gar körperlich anzugreifen – egal wie man persönlich darüber denkt. Sollten Sie aufgrund Ihrer Sexualität oder Ihres gewählten Geschlechts Übergriffe erleiden müssen, fragen Sie vertraute Personen, ihre Betreuer oder die Polizei um Hilfe.

Sex muss nicht nur im Rahmen der Ehe oder zur Fortpflanzung stattfinden. Ungeschützter Sex zwischen einander fremden Menschen ist allerding gefährlich, weil neben dem Schwangerschaftsrisiko auch Krankheiten übertragen werden können. Zum Schutz beider sollten daher Kondome benutzt werden. Man kann Kondome in Supermärkten, Drogerien aber auch in Automaten auf Toiletten kaufen. Sich und den Sexualpartner beim Sex zu schützen, liegt in der Verantwortung jedes Menschen. Zur Verhütung einer Schwangerschaft gibt es für Frauen auch hormonelle Verhütungsmittel, wie die Antibabypille. Diese erhalten Frauen nach einem Termin und einer Beratung durch einen Gynäkologen. Sexuell übertragbare Krankheiten können müssen von einem Arzt behandelt werden.

Für Volljährige ab 18 Jahren ist der Konsum pornografischer Materialien in Form von Bildern und Videos erlaubt. Diese sind in speziellen Geschäften, dafür abgetrennten Bereichen oder über entsprechende Internetseite mit Altersbeschränken verfügbar. Die Weitergabe von pornografischem Material an Minderjährige ist verboten. Pornografisches Material mit Minderjährigen zu erstellen, zu besitzen oder zu verbreiten, ist eine schwere Straftat.

Für die Befriedigung sexueller Gelüste gibt es die Möglichkeit ein entsprechendes Etablissement aufzusuchen. Dort bieten Menschen auf Basis einer gemeinsamen Entscheidung, quasi als Geschäft, gegen ein Honorar vielfältige sexuelle Dienste an. Auch hier sind Kondome angeraten. Sich zu prostituieren ist in Deutschland dann gestattet, wenn es eine freie Entscheidung ist. Es ist jedoch streng verboten, jemanden zur Prostitution zu zwingen, egal welchen Geschlechts oder Alters die Person ist. Wenn diesbezüglich ein Vergehen entdeckt wird, drohen schlimme Strafen für denjenigen, der sie begangen hat. Im Fall eines laufenden Asylantrags, ist die Aufdeckung einer solchen Straftat ein nahezu sicherer Abschiebungsgrund.