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Notfälle > Medizinische Notfälle

Krankenhilfe für Asylbewerber

In der Regel benötigen Sie einen Behandlungsschein von der Gruppe 5.4. des Fachbereichs Jugend, Soziales und Integration der Stadt Ahlen, bevor Sie einen Arzt aufsuchen können bzw. in ein Krankenhaus gehen können. In Notfällen können Sie direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen und erst danach den Behandlungsschein beantragen. Ohne Behandlungsschein müssen Sie die medizinische Leistung ggfs. selbst zahlen, was i.d.R. sehr teuer ist. Leider sprechen viele Ärzte in Deutschland nur Deutsch oder ggfs. Englisch, daher macht es ggfs. Sinn, einen Dolmetscher mitzubringen oder einen Arzt aufzusuchen, von dem Sie wissen, dass er Ihre Sprache spricht. Ihre Kontaktperson im Sozialamt ist Frau Beier-Koch, zuständig für Krankenhilfe.

City Hall, Westenmauer 10
59227 Ahlen
+49 2382 59269



KochJ@stadt.ahlen.de