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Asyl-System > Rechte und Pflichten

Recht auf Familiennachzug

Aktuell haben nur anerkannte Flüchtlinge i.S.d. § 3 I AsylG und Asylberechtigte nach Art. 16a I GG das Recht ihren Ehemann/Ehefrau und ihre minderjährige Kinder nach Deutschland zu bringen. Subsidiär Schutzberechtigte haben aktuell nicht das Recht ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu bringen, da der so genannte Familiennachzug für sie bis zum 16.3.18 ausgesetzt wurde. Es ist jedoch möglich, die entsprechenden Anträge und Unterlagen in der Zwischenzeit vorzubereiten. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Flüchtlingsberatungsstellen. Bitte beachten Sie, dass sich die rechtliche Lage bezüglich des Rechts auf Familiennachzugs häufig ändert. Weitere Informationen kann Ihnen das Ausländeramt geben.






http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/FamilienasylFamiliennachzug/familienasyl-familiennachzug-node.html