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Asyl-System > Rechte und Pflichten

Mitwirkungspflicht

Die Mitwirkungspflicht (§ 15 AsylG) bedeutet, dass Sie verpflichtet sind an der Aufklärung der Umstände Ihrer Flucht (z.B. Ihre Fluchtgründe, Ihre Fluchtroute usw.) mitzuwirken. D.h. dass Sie alle verfügbaren Unterlagen, die für das Asylverfahren relevant sein könnten - z.B. Ausweisdokumente, Reisetickets, ggfs. relevante medizinische Unterlagen, Bild-und Videomaterial - den Behörden zur Verfügung stellen, insbesondere bei der Anhörung im BAMF. Desweiteren haben Sie den Anweisungen von Polizei und Behörden Folge zu leisten und sind verpflichtet an der Beschaffung von abhanden gekommenen Ausweisdokumenten mitzuwirken. Wenn Sie das nicht tun, kann dies negative Folgen auf Ihr Asylverfahren haben. Schlimmstenfalls müssen Sie Deutschland verlassen. Für konkrete Fragen zu Ihrem individuellen Fall, wenden Sie sich daher bitte an die Flüchtlingsberatungsstellen.






http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__15.html