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Ausländerbehörde Kreis Warendorf
Die Ausländerbehörde vergibt Aufenthaltstitel (auf Grundlage der Entscheidung des BAMFs im Rahmen des Asylverfahren); sie erteilt Arbeitserlaubnisse oder die so genannte Niederlassungserlaubnis, eine zeitlich unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis, die jedoch an bestimmte Bedingungen und Restriktionen geknüpft ist. Falls Sie Unterstützung im Umgang mit der Ausländerbehörde benötigen (z.B. weil Sie zur Ausreise aufgefordert wurden), kontaktieren Sie bitte eine der unabhängigen Flüchtlingsberatungsstellen.
Bismarckstraße 10
59229 Ahlen
+49 2581 533249
Di: 8.00 Uhr-12:00, 14:00-16:00
Mi: 08:00-12:00
Do: 08:00-12:00, 14:00-16:00
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