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Asyl-System > Ablehnung

Verwaltungsgericht Münster

Wurde Ihr Asylantrag abgelehnt, sollten Sie sich ebenfalls schnellst möglichst an Ihren Anwalt bzw. eine Flüchtlingsberatungsstelle wenden. Die Fristen, um einen Widerspruch gegen die Ablehnung einzureichen, sind i.d.R. kurz. Widersprüche sind grundsätzlich an das Verwaltungsgericht Münster zu richten.

Piusallee 38
48147 Münster
+49 251 5970


http://www.vg-muenster.nrw.de/
poststelle@vg-muenster.nrw.de