Willkommen in Ahlen

Für mehr Familienfreundlichkeit in Sachsen

◀ Zurück

Asyl-System > Rechte und Pflichten

Recht auf Anfechtung behördlicher Entscheidungen

Grundsätzlich haben Sie das Recht Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt. Jedoch sind die entsprechenden Fristen relativ kurz. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall schnellst möglichst an eine Flüchtlingsberatungsstelle oder direkt an Ihren Anwalt. Sie können Ihnen eine Einschätzung abgeben, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und welche anderen Optionen Sie haben. Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, kann Ihnen die Flüchtlingsberatungsstelle einen Anwalt vermitteln.






http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Rechtsmittel/rechtsmittel-node.html